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Diensthaftpflichtversicherung
für Soldaten der Bundeswehr

Unverzichtbarer Schutz im Dienst

Soldaten der Bundeswehr tragen Verantwortung für Menschen, Material und sicherheitsrelevante Ausrüstung. Im Dienst kann es – etwa durch Bedienfehler, Unachtsamkeit oder falsche Einschätzung – zu dienstlich verursachten Schäden kommen. Bei grober Fahrlässigkeit besteht das Risiko persönlicher Haftung. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schäden, die während der Dienstausübung entstehen – ob im Umgang mit Technik, Fahrzeugen oder Ausrüstung.

 

Wichtige Leistungsmerkmale im Überblick:

 

Mitglied im Deutschen Bundeswehr-Verband?

Seit dem 1. April 2014 sind alle aktiven Mitglieder des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV) automatisch über eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung abgesichert – inklusive Soldaten, Beamte, Arbeitnehmer der Bundeswehr sowie Reservistendienstleistende.

 

Wichtig beim Dienstzeitende (DZE):

Mit dem Ende Ihrer aktiven Dienstzeit ist es ratsam, die Diensthaftpflichtversicherung zu beenden, da diese für die neue Tätigkeit in der Regel nicht mehr erforderlich ist.

Unser Tipp für Sie: Prüfen Sie jetzt Ihren aktuellen Versicherungsschutz – insbesondere, ob alle relevanten Risiken in Ihrer Diensthaftpflichtversicherung enthalten sind.

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