Diensthaftpflichtversicherung
für Soldaten der Bundeswehr
Unverzichtbarer Schutz im Dienst
Soldaten der Bundeswehr tragen Verantwortung für Menschen, Material und sicherheitsrelevante Ausrüstung. Im Dienst kann es – etwa durch Bedienfehler, Unachtsamkeit oder falsche Einschätzung – zu dienstlich verursachten Schäden kommen. Bei grober Fahrlässigkeit besteht das Risiko persönlicher Haftung. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schäden, die während der Dienstausübung entstehen – ob im Umgang mit Technik, Fahrzeugen oder Ausrüstung.
Wichtige Leistungsmerkmale im Überblick:
- Beamtentarif für Soldaten: Zugang zu besonders günstigen Konditionen möglich
- Mitversicherung dienstlicher Schäden: Beschädigungen von Waffensystemen oder Geräten im Rahmen des Dienstes sind mitversichert.
- Dienstfahrzeuge: Schäden durch Dienstfahrzeuge sind ebenfalls abgedeckt.
- Ausrüstungsverlust: Der Verlust persönlicher sowie nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände ist mitversichert.
- Schlüssel- und Codekartenverlust: Auch dieser Fall ist in der Regel mitversichert – ein oft unterschätztes Risiko.
Mitglied im Deutschen Bundeswehr-Verband?
Seit dem 1. April 2014 sind alle aktiven Mitglieder des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV) automatisch über eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung abgesichert – inklusive Soldaten, Beamte, Arbeitnehmer der Bundeswehr sowie Reservistendienstleistende.
Wichtig beim Dienstzeitende (DZE):
Mit dem Ende Ihrer aktiven Dienstzeit ist es ratsam, die Diensthaftpflichtversicherung zu beenden, da diese für die neue Tätigkeit in der Regel nicht mehr erforderlich ist.
Unser Tipp für Sie: Prüfen Sie jetzt Ihren aktuellen Versicherungsschutz – insbesondere, ob alle relevanten Risiken in Ihrer Diensthaftpflichtversicherung enthalten sind.


