Pensionierung bei Berufssoldaten (BS)
Gut vorbereitet in den Ruhestand – mit der passenden Gesundheitsvorsorge
Mit dem Ende der aktiven Dienstzeit als Berufssoldat (BS) endet auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV). Ab diesem Zeitpunkt Beginnt der Status als Versorgungsempfänger und damit die Gleichstellung mit einem Bundesbeamten im Ruhestand.
Das bedeutet:
Es entsteht ein eigener Beihilfeanspruch, der – unter bestimmten Voraussetzungen – auch den Ehepartner sowie die Kinder miteinschließt. Der Beihilfesatz liegt für bei pensionierten Berufssoldaten derzeit bei 70 %. Die restlichen 30 % müssen durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Zusätzlich empfiehlt sich eine Beihilfeergänzungsversicherung, um Lücken im Leistungsumfang zu schließen.
Große Anwartschaft mit Einschluss der Wehrdienstbeschädigung für BS
Aufgrund des Beihilfeanspruchs gilt grundsätzlich die Zuordnung zur Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Privaten Pflegepflichtversicherung – und das nicht erst mit der Pension, sondern bereits während der aktiven Dienstzeit.
Damit im Ruhestand ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung möglich ist, brauchst der Berufssoldat eine Anwartschaftsversicherung. Diese sichert den Zugang zur PKV – unabhängig vom Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Pensionierung. Mit einer großen Anwartschaft werden zusätzliche Rückstellungen fürs Alter angesammelt, wodurch der Beitrag während der Pension wesentlich niedriger ausfällt.
Achtung: Der Versicherungsschutz sollte den Einschluss möglicher Wehrdienstbeschädigungen beinhalten.
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