Pflegepflichtversicherung für Soldaten
Was FWDL, SaZ und BS wissen müssen
Soldaten auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldaten (BS) sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen das Pflegerisiko abzusichern. Dafür ist eine Pflegepflichtversicherung notwendig.
Für freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) ändert sich durch den Eintritt in die Bundeswehr zunächst nichts in Bezug auf die Pflegepflichtversicherung.
SPV oder PPV – was ist der Unterschied?
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Soziale Pflegeversicherung (SPV) – für gesetzlich Krankenversicherte
- Private Pflegepflichtversicherung (PPV) – für privat Krankenversicherte
Wichtig: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung!
Das bedeutet: Nur wer privat krankenversichert ist (auch mit kleiner oder großer Anwartschaft), kann sich privat pflegeversichern.
PPV und SPV: Leistungen sind identisch
Private Pflegeversicherung (PPV) – Beitragsvorteil für Soldaten
Für SaZ und BS ist die Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung der Schlüssel zur PPV – und damit zu langfristig günstigen Beiträgen.
Denn: Die PPV kalkuliert Beiträge nach Eintrittsalter und spart Rücklagen fürs Alter (Kapitaldeckungsverfahren). Wer jung einsteigt, zahlt deutlich weniger.
Soziale Pflegeversicherung (SPV) – immer teurer für Soldaten
In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird der Beitrag einkommensabhängig berechnet. Für Soldaten bedeutet das: steigende Beiträge mit Erreichen der nächsten Besoldungsgruppe. Im Gegensatz zur PPV werden keine Rücklagen fürs Alter aufgebaut, da die Beiträge direkt für Pflegeleistungen / -renten verwendet werden (Umlageverfahren).
Beitragsvergleich: SPV vs. PPV
Unteroffizier (25 Jahre, keine Kinder, A5, Erfahrungsstufe 1, ~2.778 € brutto)
- SPV: 66,67 € monatlich (Hälfte von 3,60 % zzgl. 0,6% für Kinderlose des Bruttoeinkommens)
- PPV: 33,68 € monatlich (Abhängig vom Eintrittsalter)
- Ersparnis: 395,88 € pro Jahr
Die Leistungen von SPV und PPV sind identisch und gesetzlich geregelt – die Beitragshöhe unterscheidet sich aber deutlich!
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie diesen Beitragsvorteil für die Absicherung Ihrer Dienstfähigkeit und / oder für Ihre Familie!
Besonderheiten für Soldaten beachten!
- Berufssoldaten: Sind als Beamte zwingend in der PPV zu versichern, da Sie zum Dienstzeitende (DZE) per Gesetz in die private Krankenversicherung eintreten
- Soldaten auf Zeit: Bis zu 6 Monate rückwirkend Versicherungsschutz bei der Continentale in der PPV möglich (zur Ernennung zum SaZ)
- FWDL: Für Freiwillig Wehrdienst Leistende übernimmt die Bundeswehr den Beitrag zur SPV oder PPV im Rahmen der Unterhaltssicherung.
Jetzt an morgen denken – Vermögen schützen!
Pflege kostet ein Vermögen – und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben:
- ein Platz in der stationären Pflege kostet 3.000 € im Monat (durchschnittlicher Eigenanteil)
- das gesamte Vermögen wird zur Finanzierung herangezogen (§ 90 SGB XII)
- Ehepartner, Lebenspartner und Kinder können nach dem BGB unterhaltspflichtig werden (ab 100.000 € Bruttoeinkommen/Jahr).
- Reichen eigene Mittel nicht, übernimmt das Sozialamt – aber erst, wenn alles andere verbraucht ist.
Gesetzlicher Pflegeschutz deckt maximal die Hälfte der Pflegekosten ab!
Lösung: Die zusätzliche Absicherung für den Pflegefall schließt die Versorgungslücke!
Ihre Vorteile bei der Continentale Soldatenversicherung:
- Speziallösungen für Bundeswehrsoldaten
- Persönliche Beratung durch unsere lizensierten Bundeswehr-Experten
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