Unfallversicherung für Soldaten der Bundeswehr
Sicherer Schutz im Dienst, in der Freizeit und im Ausland
Soldaten tragen täglich besondere Verantwortung – nicht nur für andere, sondern auch für die eigene Zukunft und die Familie. Der gesetzliche Unfallschutz nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) greift erst ab einer Schädigung von mindestens 50 %? Häufig reicht das nicht aus, um die finanziellen Folgen eines Dienstunfalls abzusichern.
Warum eine private Unfallversicherung so wichtig ist
Über 70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit – zu Hause, beim Sport oder auf dem Weg zur Kaserne. Für diese Fälle gibt es keinen gesetzlichen Schutz. Eine private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr – weltweit, auch bei Auslandseinsätzen.
Die Vorteile mit einer soldatengerechten Unfallversicherung der Continentale
- Schutz auch bei Einsätzen und besonderen Gefahrenlagen:
Nur wenn eine private Unfallversicherung besteht, die die passive Kriegsklausel beinhaltet, greift die Ausfallbürgschaft des Bundes (§ 63b SVG). Dadurch wird im Falle eines Einsatzunfalls – etwa durch Krieg oder ähnliche Ereignisse – die vereinbarte Leistung vom Dienstherrn übernommen – aber nur, wenn der Soldat selbst Versicherungsnehmer der Unfallversicherung ist. - Beitragsfreier Einschluss des Luftfahrtrisikos:
Ob Fallschirmsprung, Sicherungseinsatz oder medizinische Begleitung: Jeder Soldat kann zum Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs werden – dann besteht ohne entsprechenden Einschluss kein Versicherungsschutz mehr. Bei uns ist das Luftfahrtrisiko beitragsfrei mitversichert. - Absicherung bei Infektionen, Reha oder kosmetischen OPs:
Ob Zeckenbiss, Muskelriss oder notwendige Reha – mit dem Tarif „UnfallGiro“ umfassende Leistungen absichern: Einmalzahlung, lebenslange Unfallrente, Schmerzensgeld und vieles mehr. - Starke Leistungen auch für die Familie:
Beitragsfreiheit ab dem dritten Kind, Bonusregelungen und Services wie Reha- oder Kinderbetreuung sorgen dafür, dass auch die Angehörigen im Ernstfall bestmöglich versorgt sind.
Voraussetzungen für den Schutz durch die Ausfallbürgschaft des Bundes:
- Soldat muss Versicherungsnehmer der Unfallversicherung sein
- Der Vertrag enthält eine passive Kriegsklausel
- Das Luftfahrtrisiko ist eingeschlossen
- Auslandseinsatz vorab melden beim Versicherer
- Die Beiträge sind ordnungsgemäß gezahlt
Unsere Bundeswehr-Experten – viele selbst ehemalige Kameraden – beraten Sie persönlich, bundesweit und kompetent.
Gemeinsam finden wir den Schutz, der zu Ihnen und Ihrer Laufbahn passt.


